Im Sommer 1986 gründeten Eltern von damals zweijährigen Kindern einen Verein mit dem Ziel, die tägliche Betreuung ihrer Kinder zu organisieren. Dabei orientierten sie sich weitgehend am Familienleben und ihren ganz eigenen Vorstellungen. Schon im Oktober nahm das Kinderhaus mit sechs Kindern und einer Erzieherin den Betrieb in Sommerland auf. Dort hatte der Verein die Räume des ehemaligen Gemeindekindergartens gemietet.
Die Zahl der Kinder wuchs in den folgenden Jahren rasch an. Schon bald bestand eine Warteliste, denn das Interesse an einem selbstverwalteten Kindergarten mit Ganztagsplätzen, in dem auch Kinder unter drei Jahbetreut werden, war groß.
Da 1989 die Räume nicht länger zur Verfügung standen, beschloss der Verein, das Haus in der Schulstraße 9 in Horst zu kaufen. Ein Jahr lang bauten die Eltern das Haus um und aus. Im Januar 1991
begann der Betrieb des neuen Kinderhauses unter altem Namen.
Heute wie damals ist das Kinderhaus eine Elterninitiative.
Das Kinderhaus Sommerland ist ein Kindergarten zum mitmachen: der Verein „Kinderhaus Sommerland e.V.“ ist Träger der Einrichtung.
Mitmachen heißt bei uns, dass alle Eltern als Mitglieder des Vereins einerseits die Arbeit im Kinderhaus mitbestimmen, zugleich aber auch mitanpacken dürfen und müssen. So begegnet man bei uns
putzenden Paaren, rasenmähenden Mamas und kochenden Papas.
In den regelmäßigen Mitgliederversammlungen werden Kinderhausbelange durch alle Mitglieder diskutiert und grundlegende Entscheidungen gemeinsam gefällt.
Jedes Mitglied trägt dadurch eine Verantwortung an der Arbeit und am alltäglichen Ablauf im Kinderhaus sowie an dem vereinseigenen Gebäude an sich. Zugleich werden durch die elterliche Mitarbeit
die Beitragskosten niedrig und eine hohe Qualität der Kinderbetreuung erreicht.
Die praktischen Arbeiten werden durch verschiedene Gruppen geleistet:
Gartengruppe: sie hält unser Außengelände in Ordnung, kümmert sich um Spielgeräte und Zäune.
Kochgruppe: sie unterstützt unsere Köchin und übernimmt ergänzend Küchendienste.
Putzgruppe: sie übernimmt ergänzend die routinemäßige Reinigung im Haus, die neben der Reinigung durch professionelle Kräfte anfällt, sowie das Waschen der Wäsche.
Hausgruppe: sie hält das Haus instand.
Eltern bilden auch den Vorstand des Vereins. Der Vorstand erfüllt vor allem die anfallenden Verwaltungsaufgaben. So ist er für die Finanzen und etwa auch für die Einstellung und Leitung des
pädagogischen und häuslichen Personals verantwortlich. Zudem bereitet er die Mitgliederversammlungen und mithin auch wichtige Entscheidungen vor.
Jedes Elternteil gehört nach Neigung und Fähigkeiten einer Arbeitsgruppe an.
Der Verein ist Träger des Kinderhauses Sommerland. Er ist dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossen. Alle Eltern sollen dem Verein als Mitglied angehören.
Oberstes Gremium des Vereins ist die Mitgliederversammlung (MV). Sie tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen und besitzt die höchste Entscheidungsgewalt. Unter anderem genehmigt sie den
Haushalt, beschließt Änderungen der Satzung und wählt den Vorstand.
Alle grundlegenden Entscheidungen werden so von den Eltern getroffen.
Der Vorstand ist das Verwaltungsorgan des Vereins. Er besteht aus fünf Mitgliedern. Er setzt Beschlüsse der Mitgliederversammlung um und führt die laufenden Geschäfte. Daneben gibt es den Beirat,
der beratende Funktion hat und in erster Linie dem Informationsaustausch mit der Gemeinde Horst dient. Er setzt sich zusammen aus zwei Vertretern der Gemeinde, einem Vorstandsmitglied und einer
Erzieher/in.
Das Kinderhaus erhält gesetzlich festgelegte Zuschüsse vom Land Schleswig-Holstein und vom Kreis Steinburg. Mit der Gemeinde Horst besteht eine vertragliche Regelung über den Kostenausgleich,
ebenso mit den Gemeinden des Amtes Herzhorn. Die übrigen Wohnortgemeinden der Kinder zahlen im Prinzip die gleichen Beiträge wie die Standortgemeinde. Grob gerechnet tragen Land und Kreis
zusammen rund ein Drittel, die Gemeinden ein Drittel und die Eltern ein Drittel der Kosten. Der Elternbeitrag ist aufgrund der erbrachten Eigenleistungen im Vergleich zu anderen Einrichtungen
niedrig. Spenden und freiwillige Beiträge des Förderkreises tragen zum Erhalt des Hauses bei und ermöglichen immer wieder anfallende Sonderausgaben. Der Verein ist gemeinnützig, Spenden sind
somit steuerlich absetzbar.