Die Geschichte des Kinderhauses

Im Sommer 1986 gründeten Eltern von damals zweijährigen Kindern einen Verein mit dem Ziel, die tägliche Betreuung ihrer Kinder zu organisieren. Dabei orientierten sie sich weitgehend am Familienleben und ihren ganz eigenen Vorstellungen. Schon im Oktober nahm das Kinderhaus mit sechs Kindern und einer Erzieherin den Betrieb in Sommerland auf. Dort hatte der Verein die Räume des ehemaligen Gemeindekindergartens gemietet.

Die Zahl der Kinder wuchs in den folgenden Jahren rasch an. Schon bald bestand eine Warteliste, denn das Interesse an einem selbstverwalteten Kindergarten mit Ganztagsplätzen, in dem auch Kinder unter drei Jahren betreut werden, war groß.

Da 1989 die Räume nicht länger zur Verfügung standen, beschloss der Verein, das Haus in der Schulstraße 9 in Horst zu kaufen. Ein Jahr lang bauten die Eltern das Haus um und aus.

Im Januar 1991 begann der Betrieb des neuen Kinderhauses unter altem Namen mit 32 Kindern in zwei altersgemischten Gruppen mit einer täglichen Öffnungszeit von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

Die Altersspanne der Kinder reichte nun von 1 bis 10 Jahren. Es gab neben den Krippen- und Kindergartenplätzen jetzt auch Hortplätze, da die ersten Kinderhauskinder inzwischen zu Schulkindern herangewachsen waren. Weiterhin waren aber alle Kinder in den gemischten Gruppen zusammen.

Trotz der deutlichen Vergrößerung und der damit einhergehenden Zunahme an beteiligten Familien blieb der Charakter der Elterninitiative erhalten. Alle Belange wurden weiterhin auf den Elternabenden diskutiert und gemeinsam entschieden.


Die Elterninitiative Kinderhaus Sommerland

Heute wie damals ist das Kinderhaus eine Elterninitiative.

Das Kinderhaus Sommerland ist ein Kindergarten zum mitmachen: der Verein „Kinderhaus Sommerland e.V.“ ist Träger der Einrichtung.


Mitmachen heißt bei uns, dass alle Eltern als Mitglieder des Vereins einerseits die Arbeit im Kinderhaus mitbestimmen, zugleich aber auch mit anpacken dürfen und müssen. So begegnet man bei uns putzenden Paaren, rasenmähenden Mamas und kochenden Papas.

Bei den mindestens zweimal im Jahr stattfindenden Mitgliederversammlungen werden Kinderhausbelange durch alle Mitglieder diskutiert und grundlegende Entscheidungen gemeinsam gefällt. 

 

Die praktischen Arbeiten werden durch verschiedene Gruppen geleistet:

 

Gartengruppe: sie hält unser Außengelände in Ordnung, kümmert sich um Spielgeräte und Zäune.

 

Kochgruppe: sie unterstützt unsere Köchin und übernimmt ergänzend Küchendienste.

 

Putzgruppe: sie übernimmt ergänzend die routinemäßige Reinigung im Haus, die neben der Reinigung durch professionelle Kräfte anfällt.

 

Hausgruppe: sie hält das Haus instand.

 

Zeitungsgruppe: sie erstellt die normalserweise zweimal im Jahr erscheinende Kinderhauszeitung.

Eltern bilden auch den Vorstand des Vereins. Der Vorstand erfüllt vor allem die anfallenden Verwaltungsaufgaben. So ist er für die Finanzen und etwa auch für die Einstellung und Leitung des pädagogischen und häuslichen Personals verantwortlich. Zudem bereitet er die Mitgliederversammlungen und mithin auch wichtige Entscheidungen vor.

 

Jedes  Elternteil gehört nach Neigung und Fähigkeiten einer Arbeitsgruppe an.


Wie wir organisiert sind und uns finanzieren

Der Verein ist Träger des Kinderhauses Sommerland. Er ist dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossen. Alle Eltern sollen dem Verein als Mitglied angehören.

 

Oberstes Gremium des Vereins ist die Mitgliederversammlung (MV). Sie tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen und besitzt die höchste Entscheidungsgewalt. Unter anderem genehmigt sie den Haushalt, beschließt Änderungen der Satzung und wählt den Vorstand.

 

Alle grundlegenden Entscheidungen werden so von den Eltern getroffen.

 

Der Vorstand ist das Verwaltungsorgan des Vereins. Er besteht aus fünf Mitgliedern. Er setzt Beschlüsse der Mitgliederversammlung um und führt die laufenden Geschäfte. Daneben gibt es den Beirat, der beratende Funktion hat und in erster Linie dem Informationsaustausch mit der Gemeinde Horst dient. Er setzt sich zusammen aus zwei Vertretern der Gemeinde, einem Vorstandsmitglied und einer Erzieher/in.

 

Das Kinderhaus erhält gesetzlich festgelegte Zuschüsse vom Land Schleswig-Holstein und vom Kreis Steinburg. Mit der Gemeinde Horst besteht eine vertragliche Regelung über den Kostenausgleich, ebenso mit den Gemeinden des Amtes Herzhorn. Die übrigen Wohnortgemeinden der Kinder zahlen im Prinzip die gleichen Beiträge wie die Standortgemeinde. Grob gerechnet tragen Land und Kreis zusammen rund ein Drittel, die Gemeinden ein Drittel und die Eltern ein Drittel der Kosten. Der Elternbeitrag ist aufgrund der erbrachten Eigenleistungen im Vergleich zu anderen Einrichtungen niedrig. Spenden und freiwillige Beiträge des Förderkreises tragen zum Erhalt des Hauses bei und ermöglichen immer wieder anfallende Sonderausgaben. Der Verein ist gemeinnützig, Spenden sind somit steuerlich absetzbar.


Was uns auszeichnet

  • Stand Dezember 2022 betreuen wir 45 Kinder von eins bis zehn Jahren
  • „alles unter einem Dach“, Kontinuität von Krippe bis Schulzeit
  • kleine, übersichtliche Gruppen
  • Betreuungszeiten von 7:00 bis 16:30 Uhr
  • familiäre Atmosphäre
  • täglich drei frisch zubereitete Mahlzeiten (vollwertige Mischkost)
  • wöchentliche Turnhallenzeit für Bewegung, Spiel und Turnen
  • Regenbogengruppen (Vorschularbeit)
  • Musikalische Früherziehung
  • Kinderhaus-Übernachtung
  • mehrtägige Gruppenreisen der Elementar- und Hortkinder, z.B. Heuhotel
  • kleine und große Ausflüge
  • viele gruppenübergreifende Aktivitäten
  • reger Kontakt und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen: Schulen, Altenheim etc.
  • rege Zusammenarbeit mit den Eltern: vier Elternabende im Jahr, zwei Mitgliederversammlungen, regelmäßige Elterngespräche
  • Sommerfest mit den Kindern, Erziehern und Familien
  • niedrige Beiträge durch anteilige Elternarbeit